Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
§ 3 Preise
§ 4 Leistungs- und Lieferzeit
§ 5 Lieferung
§ 6 Gewährleistung
§ 7 Haftungsbeschränkung
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 9 Gefahrenübergang
§ 10 Zahlung
§ 11 Offerten
§ 12 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
§ 13 Datenschutz
§ 14 Sonstige Vereinbarungen
§ 15 Gerichtsstand , Rechtsordnung

 

 

§1 Geltung der Bedingungen

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von CLEAN-IT GmbH mit Sitz in Liestal, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit Bestellung der Dienstleistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden ausschliesslich durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Soweit CLEAN-IT GmbH sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese dadurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von CLEAN-IT kein, allein durch gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares, Vertragsverhältnis.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Bestellungen sind für CLEAN-IT GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die vom Käufer unterzeichnete oder eine mündliche Bestellung ist bindend. Bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. CLEAN-IT GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die Angaben in CLEAN-IT GmbH's Verkaufsunterlagen enthaltenen  Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Beschreibungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Alle Angebote von CLEAN-IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

 

§ 3 Preise

Massgebend Bei Dienstleistungen, die CLEAN-IT GmbH erbringt, sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Unser Hardware Shop wird als eigenständiger Verkaufsbereich betrieben, deshalb verstehen sich die dort vereinbarten Preise ohne Installation oder Konfiguration von Hardware oder Software. Diese ist als zusätzliche Dienstleistung zu betrachten, und wird nach dem Support-Tarif verrechnet. Die Preise werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl und die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen  gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme. Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Stammkunden. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank.

 

§ 4 Leistungs- und Lieferzeit

Substitution ist möglich. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und  schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch CLEAN-IT GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von CLEAN-IT GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich allfälliger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

§ 5 Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt CLEAN-IT GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

 

§ 6 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche gegen CLEAN-IT GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. CLEAN-IT GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalkomponenten entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, sofern der Mangel darauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Für allfällige Datenverluste und / oder Arbeitsausfälle kann CLEAN-IT GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nicht haftbar gemacht werden.

 

 § 8 Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 9 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch CLEAN-IT GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

§ 10 Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauszahlung (Postkonto: 40-518995-6, CLEAN-IT, Fraumattstrasse 7, 4410 Liestal), Nachnahme, oder innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen (ausschliesslich Stammkunden). Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist CLEAN-IT GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

§ 11 Offerten

Eine Offerte wird für Mittel- und Grossaufträge kostenlos ausgestellt. Die Preise für Hardware sind oft Tagespreise und können deshalb nur unverbindlich offeriert werden.

 

§ 12 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

 

§ 13 Datenschutz

CLEAN-IT GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

 

§ 15 Gerichtsstand , Rechtsordnung

Dornach ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

 
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Maurits de Wijs
Geschäftsführer
zweihochdrei GmbH
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Für den Betrieb unserer Webagentur benötigen wir leistungsfähige und zuverlässige Hardware.

CLEAN-IT GmbH beliefert uns seit mehreren Jahren mit PC- und Netzwerkkomponenten, dies stets schnell und in der gewünschten hohen Qualität.¨

Für die kompetente Beratung sind wir sehr dankbar.

Mauritts de Wijs
Geschäftsführer
zweihochdrei GmbH, Basel
www.zweihochdrei.ch

 

Renate Köhler-Fischer
Präsidentin des Neutralen Quartiervereins Hirzbrunnen,
Ersatzrichterin am Sozialversicherungsgericht
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Ein wichtiger Bestandteil für jegliche PC-Arbeiten, bei mir handelt es sich um täglich 5 bis 6 Stunden, ist eine gut funktionierende elektronische Anlage.

Das allein genügt aber nicht. Bei allen Fragen rund um den PC brauche ich immer wieder professionelle Beratung.
Meinen Berater habe ich in der Clean-IT gefunden: Robert Suter.

Das Clean-IT Team ist auf dem Gebiet immer auf dem neusten Stand und sie geben Ihr Wissen gerne weiter. Ich bin begeistert von der zuverlässigen, fundierten und freundlichen Beratung.
Ich fühle mich dort mit meinen Anliegen Ernst genommen und weiss, auch in Zukunft kann ich mich vertrauensvoll dorthin wenden.

 
Andreas Sommerhalder Geschäftsführer Plantago Gartenbau GmbH
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Bei der Umsetzung unserer anspruchsvollen Ziele sind wir auf zuverlässige und kompetente Partner angewiesen.  

Bei Martin Boser und seinem Team erfahren wir, was unsere EDV-Angelegenheiten anbelangt, einen Top-Service.
 
 
Für mich stimmt da alles, die Beratung, die Umsetzung, die Flexibilität, der Umgang, die Lieferfristen und der Preis.
 

Ich bin sehr froh, dass wir mit Clean-IT zusammenarbeiten.
  

Andreas Sommerhalder
Geschäftsführer
Plantago GmbH
www.plantago.ch
 

Godo Schlüter Geschäftsführer  Instant Support GmbH
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Die Clean - IT GmbH habe ich als äusserst kompetenten und zuverlässigen Partner kennen und schätzen gelernt, die auch in "turbulenten"  Zeiten stets zur Stelle ist wenn wir Unterstützung für IT- Projekte benötigen.

Ich freue mich auf eine weiterhin tolle Zusammenarbeit.